Dieter Schütz, pixelio.de

Es ist noch lange nicht Schluss!

Das Bergwerk Prosper Haniel erweitert seinen Einwirkungsbereich unter Kirchhellen-Mitte – IBB fordert vollständige Aufklärung und Gleichstellung aller Kirchhellener

Kirchhellen - Ein neues Gutachten beweist: Die bisherigen Prognoserechnungen, bis wohin Einwirkungen des Bergbaus innerhalb Kirchhellens spürbar werden, sind falsch. Die so genannte Nulllinie, die bislang die Dorfmitte ungefähr entlang der Burgstraße streifte, wurde offensichtlich völlig falsch ermittelt.
 

39d4c5878761e0f2829cd2b77e118dcc.png
Noch wird unter Kirchhellen abgebaut und die Auswirkungen werden in Form von Bergsenkungen noch lange spürbar sein.
Foto: Gundis Jansen-Garz

Das Gutachten, das im Auftrag der Bezirksregierung Arnsberg von der TU Clausthal erstellt wurde, um die Ursache für Bodenbewegungen im Bereich Kirchhellens zu ermitteln, kam zu dem Schluss: „Nach dem von uns in Auftrag gegebenen Gutachten sind außerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches von Ende 2003 bis Ende 2010 Bodensenkungen von bis zu 8 cm hauptsächlich durch den Kohleabbau des Bergwerkes Prosper-Haniel verursacht worden.“ – sagte Abteilungsleiter Bergbau und Energie der Bezirksregierung Arnsberg, Michael Kirchner im Ratsausschuss für Umwelt und Planung. Das heißt, die Nulllinie verläuft mindestens bis zur A31 und man kann davon ausgehen, dass ganz Kirchhellen-Mitte unter den Einwirkungen leiden wird.

IBB fordert rechtliche Klarheit

Diese neuen Informationen brachte den Initiativkreis Bergbaubetroffener Bürger (IBB) auf den Plan. „Wir überprüfen schon seit längerem die Rechtsverbindlichkeit von Ablehnungen an Bürger außerhalb dieser Nulllinie, die die RAG auf mögliche Bergschäden hinweisen“, sagt Stephan Heitmann vom IBB. Bislang liegen dem Bergwerk rund 100 schriftliche Anträge vor, die allein aufgrund der Tatsache, dass die Häuser nicht im Einwirkungsbereich liegen, abgelehnt wurden.

„Diese 100 Anfragenden werden nun benachrichtigt und die Anträge behandelt. Wir vermuten jedoch, dass es noch viel mehr Bürger gibt, die telefonisch angefragt hatten oder sich gar nicht an das Bergwerk wenden, weil sie wissen, dass sie außerhalb der Nulllinie liegen.“ All diejenen möchte der IBB dazu ermutigen, die neue Sachlage zu nutzen und ihre Ansprüche geltend zu machen. Ob es sich tatsächlich um Bergschäden handelt, wird sich dann zeigen.

Der 2001 in der Rahmenbetriebsplanzulassung angegebene Einwirkungsbereich beruhte auf Prognoserechnungen für die zukünftigen Auswirkungen des geplanten Kohleabbaus. Die mit Prognoserechnungen verbundenen Unwägbarkeiten werden mit zunehmendem zeitlichen Abstand zu der Entscheidung aus 2001 größer. Nach der jetzt vorgelegten gutachterlichen Expertise gehen die Bergsenkungen über diesen Prognosebereich hinaus. „Das haben wir eigentlich schon länger vermutet, aber nun hat Arnsberg endlich belastbares Material. Merkwürdig ist natürlich, warum von Seiten der Bergwerksleitung immer an den Prognosen festgehalten wurde“, fragt sich Stephan Heitmann vom IBB.

Bei der vom Sonderbetriebsplan ausgegebenen Marschrichtung, dass bis 2018 schneller, tiefer und intensiver abgebaut werden darf, scheint es den Vertretern der Interessengemeinschaft eine logische Folgerung, dass die ursprüngliche Prognose nicht eingehalten werden kann. „Die Kräfte wirken doch ganz anders, wenn plötzlich intensiv abgebaut wird“, so Stephan Heitmann.
 

d36486be96b9ae100e8c1571c8d19a30.png
Die Gregorschule ist eines der Objekte, die unter Bergbaueinwirkung leiden und in naher Zukunft „zurechtgerückt“ werden.
Foto: Gundis Jansen-Garz

Wie sicher sind die Kanäle?

Besonders gefährlich wird die Situation für die Kanalisation und das Trinkwasser. Stephan Heitmann: „Das sind die Hauptprobleme, die neben den Schäden an Häusern auftreten. Und wir fragen uns ganz klar: Wie wird die Entwässerung in den dichtbebauten Siedlungen gewährleistet? Und wer kommt für eventuelle Schäden auf? An einigen Häusern sind die Bautrupps des Bergbaus bereits täglich zu sehen, wo soll denn das enden?“. Das gilt nicht zuletzt für die neuen Baugebiete am Schultenkamp/Dorfheide, die ja bislang nicht in der Nulllinien-Markierung waren.

„Um die Unwägbarkeiten der Prognose zu kompensieren, wurden bereits aufgrund damaliger Beschlüsse der Landesregierung die Einwirkungen durch systematische Beobachtung, Kontrolle und Steuerung mit einer Monitoring-Gruppe begleitet“, heißt es in einer Presserklärung der Bezirksregierung. Somit werden künftig die Senkungsauswirkungen außerhalb von prognostizierten Bereichen überwacht.

Weiter schreibt die Bezirksregierung: „Neben ökologischen Auswirkungen können die Bodensenkungen jedoch auch Bergschäden verursachen. Die RAG Deutsche Steinkohle wurde daher aufgefordert, die möglicherweise betroffenen Grundstückseigentümer rechtlich so zu stellen, als läge ihr Grundstück innerhalb des prognostizierten Einwirkungsbereiches.“ Und dazu ruft der IBB die Kirchhellener Bevölkerung auf und steht gerne bei Anfragen zur Verfügung. Auch Thomas Große-Sender, Rechtsanwalt und Spezialist für die Begleitung von Bergschäden empfiehlt: „Wir können allen Hausbesitzern nur raten, mit wachem Auge ihr Eigentum zu beobachten und im Falle von Rissbildungen, Schieflage oder wenn die Türen nicht mehr auf- oder zugehen, ihren Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen.“ Der Rechtsanwalt arbeitet mit dem bergbauunabhängigen Ingenieurbüro für Bergschadenkunde des Markscheiders Michael Claeßen zusammen, der bei entsprechender Nachfrage einen unverbindlichen Blick auf das Objekt wirft und Hilfestellungen im weiteren Vorgehen gibt. Rechtsansprüche könnten bestehen, wenn ein Schaden auftritt, dem ein Verursacher zuzuordnen ist, und dann kann der normale Weg der Schadensregulierung gegangen werden.

Schlussendlich kann es für die Vertreter des IBB nach wie vor nur heißen „Schluss mit dem Abbau unter Kirchhellen – und zwar sofort!“ gj

 

cb8cdfe104ac1e102fe28ac322ea53bd.png
Die Zeche Prosper-Haniel, Schacht 10, in Kirchhellen, ist für viele Kirchhellener eng verbunden mit Bergschäden.
Foto: Gundis Jansen-Garz

Eine Ergänzung zum Sonderbetriebsplan „Abbaueinwirkungen auf das Oberflächeneigentum“ für die Bauhöhen 704, Flöz G1 und 542, Flöz G2/F im Baufeld Prosper Nord – das sind die für Kirchhellen relevanten Daten – wird von der Bezirksregierung Arnsberg vom 1. Oktober bis zum 2. November 2012 im Kundenzentrum „Bauen“ der Stadt Bottrop, Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1, öffentlich ausgelegt. Öffnungszeiten: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr.

In der Ergänzung wird ein erweiterter Bereich um den Nullrand der beantragten Bauhöhen betrachtet. Das Bergwerk Prosper-Haniel bietet interessierten Kirchhellener Bürgern an, für die Zeit der Auslegung jeweils dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 12 Uhr bis 15 Uhr in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen, die Unterlagen einzusehen. In dieser Zeit ist die Markscheiderei des Bergwerks als Ansprechpartner ebenfalls anwesend.

Zusätzlich haben Anwohner die Gelegenheit, mit den Fachleuten des Bergwerks unter der Telefonnummer (02041) 59-3142 von 8 Uhr bis 14 Uhr einen individuellen Termin zu vereinbaren.

Das vollständige Gutachten ist ab sofort auf der Internetseite der Bezirksregierung unter www.bra.nrw.de/1756332 abzurufen.

Zurück