Kirchhellen - Fest steht nun also, die Nulllinie kann nicht so messscharf gezogen werden, wie bisher angenommen. Der Einwirkungsbereich des Bergbaus geht vor allem in Kirchhellen deutlich darüber hinaus. Große Unsicherheit herrscht daher bei allen Hausbesitzern die bisher am Rande dieser Nulllinie lagen und durch das neue Gutachten der Bezirksregierung Arnsberg und der TU Clausthal (LebensArt berichtete) nun in den Radius rücken, der von Auswirkungen des Bergbaus betroffen ist.
„Der Bereich der Nulllinie kann ganz einfach berechnet werden“, sagt Markscheider Michael Claeßen. Grundlage der Berechnung ist der Grenzwinkel, abgegeleitet daraus kann der Markscheider den Einwirkungsbereich herleiten. Problem an der Sache, der Grenzwinkel ist für das ganze Land festgelegt. Das heißt, er wird weder an die jeweils vorliegenden Bodenverhältnisse angepasst noch auf Grund der Gegebenheiten vor Ort individualisiert. Im Hinblick auf die neusten Erkenntnisse müsste der Grenzwinkel aber nun wohl zumindest neu fest gelegt werden. Denn im Bereich Mitte und nördliches Kirchhellen gibt es momentan signifikante Bodensenkungen – und das auch jenseits der bisher festgelegten Nulllinie.
„Hausbesitzer sollten daher unbedingt ihre Ansprüche prüfen“, sagt Rechtsanwalt Thomas Große-Sender. Er rät wachsamen Auges durch das Eigenheim zu laufen und auf Veränderungen zu achten. Risse in Wänden, Schieflagen am Gebäude – oftmals erkennt man diese, wenn das Wischwasser einseitig abläuft – Nässeschäden und vieles mehr kann ein Indiz für Bergschäden sein. Wohlbemerkt kann. Denn ob Risse im Mauerwerk nun tatsächlich vom Bergbau herrrühren, das kann nur ein Fachmann wie Markscheider Michael Claeßen feststellen.
„Wer Veränderungen oder Schäden am Haus entdeckt und im Einwirkungsbereich des Bergbaus liegt, der hat ein Recht darauf, sich einen Gutachter zu Rate zuziehen, der das Objekt entsprechend prüft. Gleiches gilt auch für eine juristische Beratung durch einen im Bergschadensrecht versierten Rechtsanwalt und einen unabhängigen Vermessungsingenieur“, sagt Thomas Große-Sender. Bürger, die also im erweiterten Einwirkungsbereich liegen, sollen sich bei Schäden dringend an einen Sachverständigen wenden. „Natürlich ist nicht jeder Schaden am Haus ein Bergbauschaden, selbst, wenn das eigene Haus im Einwirkungsbereich liegt.“ Dennoch sollten es sich betroffene Bürger nicht scheuen, fachmännischen Rat einzuholen. „Denn wir alle wissen noch nicht, in welcher Weise nach 2018 mit der Schadensregulierung weiter verfahren wird.“ gk
Kein Bergbau auf Biegen und Brechen
Der Initiativkreis Bergbaubetroffener Bürger (IBB) hat indes ein Musterschreiben aufgesetzt, mit dem alle Kirchhellener Bürgerinnen und Bürger ihre Einwände gegen den ab Januar 2013 geplanten Kohleabbau unter Kirchhellen und Grafenwald bei der Bezirksregierung Arnsberg einreichen können. „Gemeinsam mit dem Dachverband der Bergbaubetroffenen (LVBB) haben wir inzwischen durch Eingaben unter anderem beim Regierungspräsidenten Arnsberg, beim Wirtschaftsminister des Landes NRW, beim Unterausschuss Bergbausicherheit des Landes NRW sowie bei der lokalen Politik und Verwaltung gegen den offensichtlichen Versuch der RAG, Bergbau auf Biegen und Brechen zu ermöglichen, statt die Bürger vor weiteren Schäden zu schützen, interveniert“, heißt es in einem Schreiben des IBB.
Der Musterbrief liegt an zentralen Stellen in Kirchhellen aus und ist beim IBB erhältlich.
www.initiativkreis-kirchhellen.dewww.initiativkreis-kirchhellen.de