Kirchhellen - Vor wenigen Tagen, genauer am 19. Januar, traten Änderungen zur Fahrerlaubnis in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen hat die Fahrschule Bernd Kamphuis für LebensArt zusammengefasst.
Die augenscheinlichste Änderung vorweg: Ab sofort gibt es neue Führerscheine im Kartenformat, die 15 Jahre gültig sind. Das heißt: bei allen Führerscheinbewerbern, die nach dem 19. Januar 2013 ihren Führerschein ausgehändigt bekommen, ist das Dokument „Führerschein“ nur noch 15 Jahre gültig. Eine Befristung der Fahrerlaubnis erfolgt dagegen nicht. Für die Verlängerung des Dokumentes nach Ablauf der 15 Jahre ist nach heutigem Stand nur ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich (Ausnahme: Die Lkw- und Busklassen. Hier gelten andere Regeln). Für alle anderen Führerscheininhaber gilt eine Umtauschplicht bis zum 18. Januar 2033.
Klasse B Inhaber (Autoführerschein) dürfen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg ziehen, sofern die Kombination aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger die zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg nicht übersteigt – ohne die Regelung, dass die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein darf als die Leermasse des Zugfahrzeuges, weiter beachten zu müssen.
B96 ist eine komplett neu eingeführte Führer-scheinklasse, wobei der Begriff Klasse nicht ganz korrekt ist. Es handelt sich hierbei um eine siebenstündige Fahrerschulung ohne Prüfungen, die aus einem Theorie- und einem Praxisteil besteht. Die Eintragung der Schlüsselzahl „96“ berechtigt dann zum Führen einer Fahrzeugkombination mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3.500 kg, aber maximal einer zulässigen Gesamtmasse bis 4.250 kg. Kombinationen der Klasse B mit einer zulässigen Gesamtmasse über 4.250 kg brauchen dann die BE-Fahrerlaubnis, allerdings dürfen nach dem Stichtag für alle neuen Führerscheinhaber nur Anhänger bis maximal 3.500 kg mitgeführt werden dürfen.
Die Führerscheinklasse AM ist von der Bezeichnung her neu, fasst allerdings die beiden alten Klassen M („50 ccm Roller“) und S („kleines Quad“) zusammen. Dies betrifft alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis zu 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bzw. einer Leistung von nicht mehr als 4 KW.
Bei der Klasse A1 („die 125 ccm“) entfällt die 80 km/h Begrenzung für 16- und 17-Jährige. Außerdem wurden dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 KW aufgenommen. Wer also fortan ein Trike mit bis 15 KW fahren möchte, benötigt den Führerschein der Klasse A1. Neu ist die Stufenregelung innerhalb der Motorradklassen. Wer Klasse A1 länger als zwei Jahre besitzt, braucht nur noch eine praktische Prüfung abzulegen, um die Klasse A2 zu erhalten. Die Klasse A2 ist mehr oder weniger eine andere Bezeichnung für die alte Klasse A(b). Neu ist allerdings, dass Krafträder mit 35 KW Leistung gefahren werden dürfen. Absolut neu: Auch hier gilt jetzt die Stufenregelung! Wer die Klasse A2 länger als zwei Jahre besitzt, muss für den Erwerb der Klasse A jetzt ebenfalls eine praktische Prüfung ablegen.
Das Mindestalter der Klasse A wurde auf 24 Jahre gesenkt. Bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren auf 20 Jahre. Und auf 21 Jahre, wer ein Trike mit mehr als 15 KW fahren möchte. Wer also ein „großes“ Trike (über 15 KW) fahren möchte, benötigt jetzt die Klasse A. Auch hier gilt, wie vorab bei der Klasse A1: Wer vor dem 19. Januar 2013 die Klasse B erworben hat, darf auch weiterhin ein solches Fahrzeug führen.
Die Klasse T (großer Trecker-Führerschein) beinhaltet nicht mehr den Führerschein der Klasse M. Das Mindestalter der Klasse C (LKW) wurde auf 21 Jahre geändert. Das Mindestalter von 18 Jahren gilt nur noch im Bereich der Berufskraftfahrer unter Vorlage entsprechender Nachweise.
Bernd Kamphuis hat aber auch eine gute Nachricht: „Für alle, die bis zum 18. Januar 2013 ihre Fahrerlaubnis erworben haben, bleibt das alte Recht insoweit bestehen, dass sie nichts von dem verlieren, was sie vor diesem Stichtag bereits fahren durften und von den Vorteile des neuen Rechts profitieren.“ gj
Für Fragen und weiterführenden Informationen steht das Team der Fahrschule Kamphuis persönlich oder telefonisch (02045) 41 22 28 während der Öffnungszeiten (Montag 18 Uhr bis 21 Uhr, Dienstag und Donnerstag 16 Uhr bis 20 Uhr) zur Verfügung.