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Des Volkes Stimme

Schermbeck sucht nach neuen Schöffen für die Amtszeit 2014 bis 2018 – Thomas Pieniak berichtet über das Ehrenamt

Schermbeck - Von Rauschgiftdelikten über Beschaffungskrimi­nalität bis hin zu Vergehen an Schutzbefohlenen, wenn Thomas Pieniak zum Landgericht nach Duisburg fährt, dann weiß er, dass er wieder einmal für ein paar Stunden in die dunkle Seele der Gesellschaft blicken und manches Mal sogar dem Bösen direkt ins Gesicht sehen wird. Wie tief diese Blicke manches Mal reichen, hat der Schermbecker vor Antritt seines Ehrenamtes nicht gewusst. Doch dass er mit seiner Stimme im Namen des Volkes Recht sprechen kann, das ist der Antrieb von Thomas Pieniak.
 

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Der Schermbecker Thomas Pieniak ist einer von 60.000 Schöffen in Deutschland.
Foto: privat

Thomas Pieniak ist einer von 60.000 Schöffen in Deutschland und damit die Stimme des Volkes, wenn es um die Grundsatzfrage nach schuldig oder nicht schuldig geht. Am Landgericht Duisburg ist er als Laienrichter dabei, wenn Angeklagte freigesprochen oder verurteilt werden. Und seine Stimme zählt beim Urteilsspruch. Denn das Gesetz sieht vor, dass an Amts- und Landgerichten Berufsrichter von je zwei Schöffen unterstützt werden. Sie sollen als Stimme des Volkes agieren, sich ein unabhängiges Bild von der Verhandlung machen und gemeinsam mit dem Berufsrichter ein entsprechendes Urteil fällen. „Das Wichtigste an dieser Aufgabe ist, dass man sich seinen unvoreingenommenen Blick auf die Dinge bewahrt“, sagt Thomas Pieniak.

An seinen ersten Tag am Duisburger Landgericht kann sich der Schermbecker noch gut erinnern. „Ich wusste ehrlich gesagt nicht so recht, was auf mich zukommt.“ Denn Akteneinsicht bekommen die Schöffen nicht. „Vor der Verhandlung findet im Richterzimmer ein Vorgespräch statt, in dem der hauptamtliche Richter uns kurz mit dem Fall vertraut macht.“ Bei Thomas Pieniaks erstem Fall ging es um Beschaffungskriminalität, ein Drogenabhängiger, der zahlreiche Diebstähle begangen hatte. Zu zweieinhalb Jahren Gefängnis wurde er damals verurteilt. „Allerdings wurde die Haft nicht sofort angeordnet, er hat den Gerichtssaal also nicht in Handschellen verlassen, sondern konnte erst noch einmal nach Hause gehen.“ Als Thomas Pieniak nach der Verhandlung das Landgericht verließ, da sah er den Verurteilten im Café. „Unsere Blicke haben sich kurz gekreuzt, das war schon ein komisches Gefühl“, sagt der Schöffe. Doch Thomas Pieniak wusste in diesem Moment auch, dass er Recht gesprochen hatte. „Es ist wirklich so, dass wir Schöffen nicht Richter zweiter Klasse sind, sondern unsere Stimme als volle Stimme zählt.“ An Amtsgerichten, wo stets zwei Schöffen einen hauptamtlichen Richter unterstützen kann es daher auch schon mal sein, dass dieser beim Urteil überstimmt wird. „Jeder Schöffe sollte sich daher der Tragweite dieses Ehrenamtes bewusst sein, denn man urteilt über das Schicksal von Menschen.“
 

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Vor Gericht ist der Schöffe auf Augenhöhe mit dem Berufs-richter – Seine Stimme zählt!
Foto: © Michael Grabscheit / pixelio.de

Wenn Thomas Pieniak den Gerichtssaal verlässt, dann lässt er auch die Schicksale der Menschen hinter sich. „Man muss immer wieder Abstand gewinnen.“ In manchen Fällen fällt aber auch dem Schermbecker genau das schwer. „Das sind die Fälle, bei denen es um Vergehen an Schutzbefohlenen geht.“ Noch zu genau erinnert er sich an den Fall einer Fünfjährigen. Das Kind selbst musste vor Gericht alle Details des sexuellen Übergriffs noch einmal schildern. „Diese Bilder vergisst man nicht und gleichzeitig will man auch hier Gerechtigkeit schaffen. Dafür stehe ich als Schöffe ein.“ Manches Mal sind es aber auch höchst spannende Geschichten, die Thomas Pieniak im Gerichtssaal erlebt. Von wilden Verfolgungsjagden bis hin zu aufbrausenden Rechtsanwälten, die sich mit dem Staatsanwalt wahre Wortgefechte liefern. „Das sind Geschichten, die sich ein Drehbuchautor fürs Fernsehen nicht besser ausdenken könnte“, sagt der Schermbecker.

Thomas Pieniak ist sich noch unsicher, ob er sich noch einmal zur Wahl stellt. „Das hat aber rein private Gründe.“ Rechtlich könnte er in jedem Fall noch eine Amtszeit dranhängen. Erst nach zwei aufeinander folgenden Wahlperioden ist eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Wahlperiode ausgeschlossen. Auch zeitlich ist das Schöffenamt überschaubar. Etwa ein Termin im Monat wird zu Jahresbeginn gesetzt. Einige Verhandlungen gehen jedoch über mehrere Termine. „Aber das ist alles machbar. Denn zu den Verhandlungen muss man vom Arbeitgeber freigestellt werden. Der Verdienstausfall wird für die Zeit der Verhandlung einschließlich An- und Abreise erstattet.
Schöffe kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Die Gemeinde Schermbeck sucht noch bis zum 1. März Bewerber für das Ehrenamt. Die Amtszeit dauert vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018. gk


Interessenten für das Schöffenamt sollten sich schriftlich bei der Gemeinde Schermbeck, Fachbereich 3, Weseler Straße 2, 46514 Schermbeck bewerben. Ein entsprechendes Formular sowie nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite www.schermbeck.de. Weitere Auskünfte erteilt Marc Linde-mann unter der Telefonnummer (02853) 910 122.

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