Gefahr durch Erdwärmebohrungen?

Die Stadt Bottrop erlaubt weiterhin geothermische Bohrungen im Wasserschutzgebiet, allerdings nur nach individueller Prüfung

Kirchhellen - Ein klimagerechter Stadtumbau, das ist das Ziel, das Bottrop als Innovation City Ruhr verfolgt. Klimagerecht, das bedeutet, dass regenerative und alternative Energien gefördert werden sollen. Und zwar im gesamten Stadtgebiet und dazu zählt eben auch Kirchhellen. Ob Energiegewinnung aus Sonnenlicht, aus Windkraft oder Erdwärme, als Stadt der Zukunft darf sich Bottrop vor all diesen Modellen nicht verschließen. Doch gerade für letztere Variante gab es beinahe ein Aus auf dem gesamten Stadtgebiet und auch aktuell ist nicht überall die Bohrung nach Erdwärme möglich.

 

Das Oberverwaltungsgericht Wiesbaden hat 2011 geurteilt, dass Bohrungen im Wasserschutzgebiet grundsätzlich eine Gefährdung des Grundwassers darstellen. Dabei ginge es nicht nur um die Verwendung von Chemikalien, die bei der Geothermie oftmals zum Einsatz kommen, sondern auch um die Bohrung selbst. Für die Errichtung und den Betrieb einer Geothermie-Anlage musste schon immer eine wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Dadurch soll eine Gefährdung für das Grundwasser und mithin der Bevölkerung vermieden werden. Neu ist, dass die entsprechenden Auflagen sich durch jüngste Gerichtsurteile erhöht haben, insbesondere wenn die Anlage in einem Wasserschutzgebiet errichtet werden soll. Denn allein bei der Bohrung für so genannte Geothermie-Anlagen werden dem Boden Hilfsstoffe beigesetzt, die anschließend im Boden verbleiben. „Diese Stoffe können zur Trübung des Grundwassers führen“, sagt Diplom-Geologe Thomas Müller von der Stadt Bottrop. Der Kreis Borken entschied daher am 10. Juni vergangenen Jahres, im Wasserschutzgebiet keine Erdwärmebohrungen mehr durchzuführen. Eine Entscheidung, die auch die benachbarten Gemeinden auf den Plan rief, diesem Beispiel zu folgen. Darunter auch die Stadt Bottrop.
Gemeinsame Gespräche folgten am 29. Januar im Hause der RWW. Beteiligte Kreise, Kommunen und die Bezirksregierung Münster diskutierten über die Folgen des Wiesbadener Urteils und die Entscheidung des Kreises Borken. Vor allem für die Stadt Bottrop, die sich als Innovation City präsentiert, wären die Auswirkungen fatal. Denn sich als Innovation City vor Energiequellen wie der Erdwärme zu verschließen, ist kaum vorstellbar. Doch genau das hätte Bottrop gemusst, wenn es dem Borkener Beispiel gefolgt wäre. Und betroffen hätte dieses vor allem Kirchhellen. Denn nahezu der gesamte Ortsteil Kirchhellen liegt im Wasserschutzgebiet. Alles was  nördlich der Linie Wiesental, Am Pastorsbusch und Dreufte verläuft, liegt in der Zone IIIB des Wasserwerks Holsterhausen. Fest stand daher schnell, dass es für Bottrop unmöglich wäre, dem Borkener Beispiel zu folgen. Eine andere Lösung musste gefunden werden, unter der Fragestellung: Gibt es nicht Bereiche, wo Erdwärmebohrungen im Wasserschutzgebiet zugelassen werden können?
 

Zu Gute kamen der Stadt die jahrelang zusammengetragenen Daten von Diplom-Geologe Thomas Müller. Denn mit Erbauung des Wasserwerks Holsterhausen wurde von der TU Aachen ein großes Katierprojekt gestartet, das die gesamten Bodenschichten für das Versorgungsgebiet des Werkes nachweist. Daten, die dem Diplom-Geologen vorliegen, die er seit Jahren sammelt und ergänzt. „Dadurch können wir nun für jedes Grundstück prüfen, ob eine Erdwärmebohrung möglich ist“, sagt Thomas Müller.  Voraussetzung ist aber, dass der Bottroper Mergel, der die im Wasserwerk Holsterhausen genutzte Grundwasser führende Sandschicht abdeckt und schützt, nicht in seiner Funktion eingeschränkt wird. „Daher gibt es auch in Kirchhellen Gebiete, wo tatsächlich keine Erdwärmebohrungen möglich sind.“ In Bereichen, in denen Auswirkungen auf das Wasserwerk feststellbar sind, können keine Genehmigungen erteilt werden. Der Bereich, den das betrifft, liegt am oberen Nordrand des Stadbezirks. Betroffen sind unter anderem Teile von Hardinghausen, Ekel und Feldhausen. „Hier sind zwar keine Sondenbohrungen möglich, aber die Prüfung nach Kollektoren natürlich schon, wenn diese nicht im Grundwasser liegen“, sagt Thomas Müller. Zu unterscheiden sind nämlich zwei Anlagentypen. Zum einen jene, die mittels senkrechter Sonden in größerer Tiefe Erdwärme nutzen und dabei mehrere Gesteinsschichten durchdringen. Zum anderen Kollektoren, die in ein bis zwei Meter Tiefe unter der Erdoberfläche liegen. Wenn die über dem Grundwasser liegen, sind diese auch in kritischen Gebieten genehmigungsfähig.

Bei der Sondenbohrung werden normalerweise Stoffe wie zum Beispiel Glykol (Frostschutzmittel), verwendet. Diese dürfen laut der am 10. Juni veröffentlichten Pressemitteilung der Stadt Bottrop explizit bei Bohrungen im Wasserschutzgebiet nicht eingesetzt werden. Als Wärmeträgermedium ist nur Wasser ohne Zusatz von Glykol oder anderen wassergefährdenden Stoffen zulässig. „Glykol wird vor allem eingesetzt, um weniger tief ins Erdreich bohren zu müssen. Aber, Glykol entzieht dem Boden auch schlechter Wärme. Die Sondenanlage entnimmt dadurch mehr Wärme, als der Untergrund nachliefern kann. Sie gerät in den Frostbereich und das Glykol soll nur das Einfrieren verhindern. Die Erdwärmeanlage wird dadurch aber unwirtschaftlicher, da die fehlende Wärme aus der Erde ersetzt werden muss und die Anlage mehr Strom verbraucht als nötig. Tieferes Bohren ist zwar zunächst teurer, lohnt sich aber, da die Anlage dauerhaft effektiv bleibt. Gerade im Kirchhellener Wasserschutzgebiet muss genau so vorgegangen werden “, sagt Thomas Müller.
 

Volker Haas ist da anderer Meinung. Er betreibt die Erdwärmebohrungen am Wohngebiet Schultenkamp. Etwa 80 Bohrungen sind hier bisher durchgeführt worden, denn jedes Haus soll direkt an die Erdwärmeanlage angeschlossen werden. „Das Wohngebiet soll einmal komplett durch Erdwärme versorgt werden“, sagt Volker Haas. Dabei kooperiert die Bauträgergesellschaft Haas & Höing mit der Ruhr-Universität Bochum. „Diese erstellt einen genauen Plan für die Bohrungen, ermittelt den Wärmebedarf, zeigt auf, in welcher Tiefe gebohrt werden soll“, erklärt Volker Haas. Für die Bohrungen selbst werden hier aber durchaus Zusatzstoffe eingesetzt. „Wenn wir diese Zusatzstoffe nicht einsetzen würden, dann würde die Bohrung so teuer, dass man auch gleich mit Öl heizen könnte“, sagt Volker Haas. Momentan wird in dem Gebiet Schultenkamp bis zu 180 Meter tief gebohrt. „Wollte man noch tiefer ins Erdreich, dann müsste man einen irren Aufwand betreiben. Nur um einmal Dimensionen aufzuzeigen, Bohrungen bis 1.000 Meter würden rund zwei Millionen Euro kosten, wer 400 Meter tief ins Erdreich bohren möchte, der müsste einige 100.000 Euro auf den Tisch legen.“ Durch den Einsatz von Wärmeträgerstoffen verringert sich die Bohrtiefe. Die Kosten für eine Geothermieanlage, die ein Einfamilienhaus mit Erdwärme versorgt, belaufen sich auf etwa 15.000 bis 20.000 Euro. „Ich sehe auch keine Gefahr von dem Wärmeträgermedium wie beispielsweise Glykol ausgehen“, sagt Volker Hass, „schließlich sprechen wir von einem geschlossenen System. Die Rohre werden auf Dichtheit überprüft und außerdem im Boden verpresst, so bestehen eigentlich zwei gesicherte Systeme.“

Da es bisher für das Bundesland Nordrhein-Westfalen keinen juristischen Erlass gäbe, könne momentan nach dem bewährten Verfahren gehandelt werden. „Sollte es doch zu einem juristischen Urteil kommen, dann müsste man sich Alternativen überlegen“, sagt Volker Hass. Zum einen könnte man über eine Kombination von Erdwärmesonde und Luftwärmepumpe nachdenken, zum anderen würden aktuell Zusatzmittel getestet, die Lebensmittel verträglich sind. „Beides heißt aber, dass es für die Bürger teurer würde und genau da liegt der Kasus knaxus, wir möchten die Wärme ja so günstig wie möglich an die Kunden weiterreichen“.

Der Bergbau habe im Gebiet Schultenkamp übrigens keine Auswirkungen auf die Erdwärmeanlage. „In stärker betroffenen Regionen mit Zerrungen und Pressungen ist aber mehr Vorsicht von Nöten. Hier ist es besser auf Flächenkollektoren zu setzen. Ich denke, dass ist vernünftig im Hinblick darauf, sehr genaue Prüfungen vornehmen zu können“, sagt Volker Haas.

Ob es zu einem Grundsatzurteil in NRW kommen wird bleibt abzuwarten. LebensArt wird Sie weiter über das Thema informieren. gk

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