Kirchhellen - Die Landesregierung hat den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt und damit den Weg für die Verbändeanhörung frei gemacht. Schwerpunkte des neuen Gesetzes sind laut Landesregierung der stärkere Schutz des Waldes und der Wildtiere. „Das neue Gesetz hat zum Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorlage der Eckpunkte in Düsseldorf.
In der Vergangenheit hatte es starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählen unter anderem die Fallenjagd, der Abschuss von Katzen und Hunden, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor vorübergehend flugunfähig gemachten Enten und die übermäßige Fütterung. Der Kirchhellener Jäger und Leiter des Hegerings Kirchhellen e.V. Peter Kleimann sieht viele Punkte des Gesetzesentwurfes kritisch. Bei der Jagd geht es für Peter Kleimann darum, den Artenbestand zu regulieren und die Artenvielfalt zu erhalten. Durch das Eingreifen des Menschen in den Lebensraum der Tiere existiert seiner Meinung nach keine Natur mehr, die sich selbst reguliert. „Die Tiere lassen sich unterteilen in Kulturfolger wie Fuchs, Marder und Dachs, die bestens mit dem Menschen zurechtkommen und in Kulturflüchter wie Rebhuhn, Feldlerche oder Kiebitz; diese leiden durch die Intensivierung der Landwirtschaft und verlieren ihre Lebensräume. Unser Bestreben ist es, die Kulturfolger einzuregulieren, damit die Kulturflüchter nicht noch zusätzlich von zu vielen Beutegreifern bedroht werden“, erklärt Peter Kleimann. „Ein gewisser Lebensraum verträgt nur eine gewisse Menge an Individuen, die dort ihre Nahrung finden und sich auch gegenseitig nicht stören“, ist er sich sicher. Bei dem neuen Gesetzesentwurf gibt es laut Peter Kleimann viele Punkte, die den Jägern die Möglichkeit nehmen vernünftig zu wirtschaften.
Die Baujagd auf Füchse und Dachse soll untersagt werden. So sollen Beißereien zwischen dem Bauhund und Fuchs oder Dachs verhindert werden und es soll eine Zerstörung der Lebensstätten vermieden werden. Peter Kleimann hat mit diesem Verbot ein Problem: „Die Baujagd ist eine sehr effektive Jagdart, die im Hellen durchgeführt werden kann. Es ist ein effektives Jagen, um die Bestände niedrig zu halten, ebenso wie die Fallenjagd.“
Die Fallenjagd mit Totschlagfallen soll ebenfalls verboten werden. „Auch bei Berücksichtigung von Lebensgewohnheiten geschützter Arten, durch die Wahl des Standortes und des Köders kann der Jagdausübungsberechtigte nicht in jedem Fall eine Selektion der zu fangenden Tierarten sicherstellen. Damit wird mit der Regelung den Belangen des Tier- und Artenschutzes entsprochen und geschützte Fehlfänge und deren damit verbundene Tötung wie beispielsweise der Fang von Baummarder oder Wildkatze verhindert“, heißt es von Seiten des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Peter Kleimann betont, dass sich in der Praxis nicht die falschen Tiere in diese Fallen verirren. „Ich kann sehr genau steuern, welche Tierart die Falle fängt, wie sicher sie fängt“, erklärt er. „Die Falle fängt sofort tötend und ist somit auch tierschutzkonform. Die fachgerechte Fallenjagd mit Totschlagfallen ist in puncto Artenschutz unerlässlich. Lebendfallen muss man zwei bis dreimal am Tag kontrollieren und dementsprechend sind sie sehr zeit- und personalintensiv.“
Eine Katze hingegen könnte sich in eine Totschlagfalle, die für einen Fuchs gedacht ist, verirren. Das Töten von Katzen durch Jäger soll aber ebenfalls verboten werden. „Zum Hauptbeutespektrum von Hauskatzen zählen nicht die Wildarten. Hauptnahrung sind Kleinnager und Vögel im Siedlungsbereich, wo ohnehin keine Bejagung stattfindet. Ein Töten von Katzen durch Jäger ist nicht mehr zu rechtfertigen. Um den Kleintieren im Siedlungsraum zu helfen und die Anzahl von herrenlosen Katzen dauerhaft einzugrenzen, setzt die Landesregierung auf Lösungsansätze wie Aufklärung von Katzenhaltern sowie Kastration, Registrierung oder Chippen von Katzen“, heißt es vom Ministerium. „Die Katze ist wie der Fuchs auch eine ständige Bedrohung für die verbliebenen Arten. Der Feldlerche ist es egal, ob sie vom Fuchs oder von der Katze geholt wird. Die momentan aktuelle Gesetzgebung ist so, dass man im Umfeld von weniger als 200 Meter von der nächsten Bebauung eine Katze nicht schießen darf“, sagt Peter Kleimann. Ansonsten ist dies bislang erlaubt, zurecht, wie Peter Kleimann findet. „Die Hauskatze geht im Allgemeinen wildern, obwohl sie satt ist und fängt das, was sie kriegt. Auch wenn ich Gartenbesitzer wäre, würde ich sagen lieber Spatzen als Nachbars Katzen, denn man möchte nicht, dass die Katzen die Singvögel wegfangen. Eigentlich müssten Katzenbesitzer versuchen, die Katzen in der Wohnung zu halten. Das Freigängertum ist meiner Meinung nach schon fast eine dreiste Sorglosigkeit“, erklärt der Jäger. go