2016 kommt mit vielen Neuerungen

Womit Verbraucher 2016 rechnen müssen – Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie zusammengestellt

Kirchhellen - Auch in diesem Jahr bringt der Jahreswechsel zahlreiche Neuerungen mit sich. Alle Jahre wieder steigen die Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Pflegekassen sowie die Rentenversicherung. Was sich in diesem Jahr sonst noch für Verbraucher ändert, können Sie auf den folgenden Seiten nachlesen.

Kommunikation und Internet


Briefe sind teurer geworden
Wer Briefe verschicken möchte, muss sich auf eine Preisänderung einstellen: Wie schon im vergangenen Jahr schlägt die Deutsche Post beim Porto auf. Zum Jahreswechsel erhöht die Post das Porto für Standardbriefe bis 20 Gramm von 62 auf 70 Cent, Zusatzleistungen etwa für Einschreiben und Maxibriefe werden ebenfalls teurer. Anders als bei den Erhöhungen 2014 und 2015 soll dieser Wert nun für drei Jahre Bestand haben. Doch nicht nur Sendungen innerhalb Deutschlands, sondern auch der internationale Standardbrief und die Postkarte ins Ausland brauchen künftig Briefmarken mit mehr Wert: Statt bislang 80 Cent werden dafür 90 Cent fällig. Der Großbrief bis 500 Gramm ins Ausland kostet dann 3,70 statt bisher 3,45 Euro. Das Porto für Postkarten sowie Groß- und Kompaktbriefe im Inland bleibt aber gleich.
 

Telefonieren ins Ausland wird günstiger
Ab 30. April wird das Telefonieren und Surfen in der Europäischen Union wie schon im Vorjahr billiger. Die jetzigen Preis-Obergrenzen von höchstens 19 Cent für abgehende Anrufe, 6 Cent pro SMS und 20 Cent pro Megabyte Daten (jeweils zuzüglich Mehrwertsteuer) werden im nächsten Frühjahr von Höchstaufschlägen auf den jeweiligen Heimtarif abgelöst. Telefonate aus dem EU-Ausland nach Deutschland dürfen dann nur noch fünf Cent pro Minute zusätzlich zum Inlandspreis kosten, SMS zwei Cent; für jedes Megabyte Datenvolumen beim Surfen dürfen die Firmen höchstens fünf Cent mehr berechnen.

Freie Wahl beim Router
Die Vorgabe einiger Netzbetreiber, ausschließlich eigene Router zuzulassen, hinderte Verbraucher bisher, sich nach eigenem Ermessen für eine Box zur Einwahl ins Internet zu entscheiden. Und somit auch frei zu wählen, was der Router kann und welche Software darauf installiert ist. Außerdem behinderte es bislang den Wettbewerb und somit möglicherweise günstigere und bessere Produkte. Firmen dürfen jedoch weiterhin einen Router anbieten oder zur Verfügung stellen. Das Angebot darf aber künftig ausgeschlagen werden. Anbieter müssen dann ihren Kunden die notwendigen Zugangsdaten zur Verfügung stellen.

Antennenempfang wird besser
Bislang gucken Verbraucher, die über Antenne fernsehen, bei der HD-Qualität in die Röhre. Das soll sich nun ändern. Die TV-Anstalten versprechen mit dem neuen Standard DVB-T2 bessere Fernsehbilder und mehr Programme. Erste HD-Ausstrahlungen sollen im Mai starten. Im Juni sollen dann die Spiele der Fußball-Europameisterschaft in einigen Regionen bereits in gestochen scharfer HD-Qualität gesendet werden. Leider wird DVB-T2 nicht durchgängig kostenfrei zu empfangen sein. Die Privatsender werden ihre DVB-T-2-Ausstrahlungen wohl verschlüsseln und für die Freischaltung Geld verlangen.
 

Einkommen und Abgaben

Mehr Geld für Rentner
Rentner können sich voraussichtlich ab Juli auf eine deutliche Rentenerhöhung freuen. Die Bundesregierung erwartet eine Anhebung um 4,3 Prozent im Westen. Die endgültige Berechnung erfolgt im Frühjahr. Doch es gibt auch eine negative Nachricht. Denn der steuerpflichtige Anteil steigt für Neurentner von 70 auf 72 Prozent. Damit sind für sie nur noch 28 Prozent der Rente steuerfrei.
Zudem soll die sogenannte Flexi-Rente nun eingeführt werden. So soll ein fließender Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden. Für Arbeitnehmer wird es sich dann stärker auszahlen, wenn sie über die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren und vier Monaten hinaus einem Job nachgehen.

Frohe Kunde für Schüler, Studenten und Handwerker
Mit Beginn des Schuljahres 2016 beziehungsweise ab dem Wintersemester 2016/17 werden die BAföG-Bedarfssätze um sieben Prozent angehoben: Studierende mit eigener Wohnung können dann bis zu 735 Euro monatlich (bislang 670 Euro) erhalten. Wer noch bei den Eltern wohnt, kann maximal 537 Euro (bisher: 495 Euro) an BaföG beziehen. Auch die Freibeträge für das Elterneinkommen steigen um sieben Prozent, sodass mehr Studenten und Schüler Anspruch auf diese Leistung haben werden. Zudem dürfen BAföG-Empfänger künftig mehr hinzu verdienen, ohne dass sich dies negativ auswirkt: Ein sogenannter Minijob kann wieder kontinuierlich bis zur vollen Höhe von 450 Euro ohne Anrechnung auf BAföG-Leistungen ausgeübt werden. Die Zuschüsse für Handwerker während ihrer Fortbildung zum Meister werden ab 1. August angehoben.

Kindergeld
Das Kindergeld steigt im kommenden Jahr um zwei Euro. Künftig gibt es für das erste und zweite Kind 190 Euro, für das dritte 196 und für jedes weitere 221 Euro pro Monat. Wer es beziehen will, muss ab 2016 aber eindeutig identifizierbar sein – die Familienkassen brauchen dafür die Steuer-Identifikationsnummer des Kindergeldbeziehers sowie der Kinder. Das gilt unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes.

Lohnsteuer-Freibeträge gelten länger
Steuerpflichtige mussten Freibeträge für den Lohnsteuerabzug bisher jedes Jahr neu beantragen. Das ist bald nicht mehr nötig, denn ab 2016 gelten Freibeträge zwei Jahre lang. Ändert sich innerhalb der zwei Jahre etwas, muss der Steuerpflichtige das dem zuständigen Finanzamt sofort mitteilen.

Umwelt

Einfachere Rückgabe von Elektrogeräten

Verbraucher sind verpflichtet, ihre ausrangierten Elektro- und Elektronikgeräte separat vom Hausmüll zu entsorgen. Dies können sie bisher bei den kommunalen Sammelstellen tun. Ab 24. Juli müssen auch große Fachgeschäfte ausgediente Smartphones, Toaster oder Fernseher kostenlos zurücknehmen. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz betrifft dies alle Läden mit mehr als 400 Quadratmeter Fläche. Kleine Geräte wie Handys oder Toaster müssen auch ohne einen Neukauf angenommen werden, größere Artikel wie Kühlschränke nur beim Kauf eines neuen. Die neue Regelung gilt für große Elektronikketten, nicht jedoch zum Beispiel für Supermärkte oder Discounter, die nur wenige Elektrogeräte anbieten. Doch sind auch Online-Händler von dem Gesetz betroffen. Sie müssen ebenfalls eine Möglichkeit anbieten.

Nährwertangaben werden Pflicht
Vom Hersteller verpackte Lebensmittel müssen ab Mitte Dezember 2016 über die Nährwerte ihrer Produkte informieren. Alle Waren, die verpackt verkauft werden, müssen Angaben zum Nährwert haben – also Informationen über ihren Energie-, Fett-, Zucker- oder Salzgehalt. Alkoholische Getränke sind von dem Gesetz ausgeschlossen.
 

Wohnen

Strengere Energiespar-Vorgaben
Bei Wohnhaus-Neubauten sind ab diesem Jahr strengere Energieeinspar-Vorschriften einzuhalten, denn ab Januar gelten zwei verschärfte Standards der Energieeinsparverordnung (EnEV). Für Heizung und Warmwasser dürfen dann nur noch drei Viertel der Energiemenge benötigt werden, die bislang zulässig ist. Entscheidend ist dabei der Primärenergiebedarf. Die zweite Verschärfung betrifft den Wärmeschutz von Wänden und Dächern, also vor allem ihre Dämmung. Dieser Schutz muss um etwa 20 Prozent besser sein als bisher. Für die Sanierung von bestehenden Häusern gelten die Änderungen nicht.

Rauchmelder sind Pflicht
In Nordrhein-Westfalen müssen bestehende Gebäude bis Ende 2016 in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Zur Installation der Rauchmelder sind in der Regel die Eigentümer von Häusern oder Wohnungen beziehungsweise die Vermieter verpflichtet.

Wohngeld

Haushalte mit geringem Einkommen dürfen sich über mehr finanzielle Unterstützung freuen. Im Zuge der Reform des Wohngeldrechts steigt dieses zum Beispiel für einen Zwei-Personen-Haushalt von bisher durchschnittlich 112 Euro auf 186 Euro monatlich.

Geld

IBAN löst Kontonummer und Bankleitzahl ab

Ab 1. Februar gilt für Inlandstransfers und Überweisungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum  ausschließlich die International Bank Account Number (IBAN). Eingestellt wird zudem das elektronische Lastschriftverfahren, auch „Girokarte ohne PIN“ genannt. Dabei können Kunden bislang zum Beispiel an der Supermarktkasse mit ihrer Girokarte und ihrer Unterschrift bezahlen.

Steuer-Identifikationsnummer nötig
Freistellungsaufträge sind ab diesem Jahr unwirksam, wenn dem Geldinstitut keine Steuer-Identifikationsnummer (ID) des Kunden vorliegt. Geldinstitute sind nicht verpflichtet, fehlende Steuer-Nummern einzuholen, sondern der Kunde muss selbst aktiv werden.

Girokonto für jedermann
Jeder Verbraucher soll künftig das Recht auf ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen haben. Das gilt 2016 auch für Wohnungslose, für Asylsuchende sowie für alle Personen, die zwar keinen Aufenthaltsstatus haben, aber aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht ausgewiesen werden können. Mit dem Konto soll jeder Verbraucher Geldein- und -auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen vornehmen können. Auch Online-Banking ist möglich. Jedoch darf das Konto nicht überzogen werden. Verbessern will der Gesetzgeber auch den Informationsfluss: Banken und Sparkassen müssen Kunden vor Vertragsschluss und während der Vertragslaufzeit informieren, welche Entgelte sie für ihre Dienste berechnen. Um günstige Anbieter zu finden, wird eine Vergleichsseite im Internet eingerichtet.

Gesundheit

Krankenkassenbeiträge
Krankenversicherte werden wieder tiefer in die Tasche greifen müssen. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag steigt auf 1,1 Prozent. Damit erhöht sich der Gesamtbeitrag im Schnitt auf 15,7 Prozent.

Freibeträge bei Rezepten
Statt bisher nur 5103 Euro können künftig 5229 Euro von den jährlichen Bruttoeinnahmen für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner abgezogen werden. Gleichzeitig steigt auch der Freibetrag für Kinder. Dieser wird von 7152 Euro auf 7248 Euro für jedes Kind angehoben.

Arzttermine und Diagnosen
Bei bestimmten Eingriffen haben Patienten nun das Recht eine Zweitmeinung von einem unabhängigen Arzt einzuholen. Das soll insbesondere bei Krankheitsbildern gelten, bei denen die Gefahr besteht, dass eine unnötige Operation vorgenommen wird. Außerdem haben gesetzlich Krankenversicherte nun einen Anspruch auf einen zeitnahen Termin beim Facharzt. Dafür werden Termin-Servicestellen eingerichtet. Wer sich dort meldet, soll in einer Woche einen Termin beim Röntgenfacharzt, Orthopäden oder Neurologen erhalten. Die Wartezeit darauf darf vier Wochen nicht überschreiten. kb

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