Kritik an Bundesteilhabegesetz

„Wir wollen keine Schlechterstellung“ – Die AG Wohlfahrt im Gespräch mit Sven Volmering (MdB, CDU) zum Bundesteilhabegesetz

Gladbeck - Schon lange wurde eine Reform des Teilhabegesetzes erwartet. Ein aktueller Gesetzesentwurf soll nun Sach- und Geldleistungen für Menschen mit Behinderung neu regeln und ihnen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen. Allerdings stoßen die Neuerungen auf Widerstand von Seiten der Verbände und von Menschen mit Behinderung.

Nachdem der Koalitionsausschuss den Weg für das Bundesteilhabegesetz frei gegeben hat, fordert ein breites Bündnis von Behindertenverbänden, dass die Bundesregierung nun dafür sorgt, dass das neue Gesetz keine Verschlechterungen für behinderte Menschen mit sich bringt. Im Gegensatz zur äußerst positiven Darstellung des geplanten Gesetzes durch die Regierungskoalition, stieß der vorliegende Referentenentwurf zum Bundes­teilhabegesetz auf massive Proteste behinderter Menschen und auf ungewöhnlich scharfe Kritik bei der Verbändeanhörung, weil dieser auch eine Reihe von Verschlechterungen vorsieht.
Das Ringen um das Bundesteilhabegesetz geht nun in die entscheidende Phase. Im November wird es eine öffentliche Anhörung im Bundestag geben. Viel Zeit zur Überarbeitung bleibt also nicht mehr. Denn bereits im Dezember soll der Bundesrat zustimmen. Die Gladbecker Arbeits­­gemeinschaft Wohlfahrt (bestehend aus AWO, Caritas, Diakonie, DRK und Der Paritätische) hat nun das Gespräch mit Sven Volmering (CDU), Mitglied des Bundestages für Bottrop, Dorsten und Gladbeck, gesucht. „Bei derzeitigem Stand bedeutet das Bundesteilhabegesetz für viele eine deutliche Verschlechterung ihrer Lebensqualität“, erklärt Rainer Knubben, Vorstand des Caritasverbandes Gladbeck. Für den Raum Gladbeck wären etwa 1.000 Menschen mit ihren Familien betroffen.
„Es gibt mehrere Knackpunkte: Zum einen die Anzahl an Kriterien, die ein Betroffener erfüllen muss, um an Hilfeleistungen zu gelangen. Zum anderen der geplante Vorrang von Pflegeleistungen vor Eingliederungshilfen“, sagt Klaus Schmitz, Geschäftsbereichsleiter der Diakonie Gladbeck-Bottrop-Dorsten. Konkret heißt das, einige Taube oder Blinde bekommen keine Unterstützung mehr. Und mancher Rollstuhlfahrer, der derzeit Hilfe zur Teilhabe erfährt, wird in Zukunft nur noch gepflegt. „Damit wird das genaue Gegenteil von Teilhabe bewirkt“, betont Stefan Mühlenbeck, Abteilungsleiter Wohn- und Assistenzangebote für Menschen mit Behinderung im Caritasverband.
„Das neue Gesetz soll zu keiner Schlechterstellung führen, sondern verbessern“, antwortet Sven Volmering. Hinter den Kulissen werde bereits verhandelt, die Vorrangregelung der Pflege wieder wegzunehmen. Ebenso werde geprüft, ob das zwingende Vorhandensein von Unterstützungsbedarf in fünf von neun Lebensbereichen auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe nötig sei oder ob es nicht beispielsweise drei sein könnten. Auch solle es Bestandsschutz geben.
„Ebenso kritisch sehen wir das Pooling“, ergänzt Klaus Schmitz. Das sogenannte Poolen von Leistungen kann bedeuten, dass mehrere Leistungsberechtigte eine Leistung zusammen in Anspruch nehmen. „Auch damit fällt die individuelle Hilfestellung weg.“ Bei vielen Betroffenen herrsche beispielswiese Angst vor Zwangs-Wohngemeinschaften. „Diese Regelungen sollen vor allem Bereiche wie die Schulassistenz oder den Fahrdienst betreffen, nicht aber das Wohnen“, führt Sven Volmering aus. Er bat die Vertreter der Wohlfahrtsverbände, ihm die Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes in seiner jetzigen Ausführung an konkreten Einzelfallbeispielen festzumachen und diese zu übermitteln.
„Mit den kommenden Änderungen im Pflegestärkungsgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII, im Bereich der Investitionskosten für Pflegedienste, das Bundes­teilhabegesetz – damit bleibt für die Wohlfahrts­verbände kein Stein auf dem anderen. Das Trägerrisiko stößt ans Limit“, sagt Rainer Knubben deutlich.
Bleibt abzuwarten, ob die Bedenken der einzelnen Verbände und der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. kb

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